Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Änderung 27. April 2024

Präambel

Die Softwaregini GmbH, Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburg (im Folgenden: „Softwaregini“), bietet über die URL https://softwaregini.com/ (im Folgenden: „Webseite“) unter der Marke Softwaregini eine webbasierte Lösung zur Auswahl von Unternehmenssoftware an, (im Folgenden: „Software“ oder „Auswahl-Plattform“). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, nicht an Verbraucher. Die nachstehenden Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen Softwaregini und dem Kunden bzw. Software-Suchenden (nachfolgend: „Vertragspartner“), sowie Softwaregini und dem Software-Hersteller bzw. Software-Verkäufer(nachfolgend: „Software-Hersteller“).

§1 – Geltungsbereich

(1) Der Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – die Softwaregini GmbH,Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer David Mente, Johannes Bock und Michael Stedler (nachfolgend: „Softwaregini“) – versteht sich als Software-Lösung für die Auswahl von Unternehmenssoftware. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind anwendbar auf sämtliche Leistungen die Softwaregini gegenüber dem Vertragspartner und dem Software-Hersteller erbringt.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gültigen Fassung. Die jeweils neueste Fassung der AGB kann jederzeit unter https://softwaregini.com/legal/terms-conditions eingesehen werden. Vertragsbedingungen oder AGB des Vertragspartners oder Software-Hersteller finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Vertragspartners oder Software-Hersteller unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

Der Vertragspartner oder Software-Hersteller stimmt der Anwendung dieser AGB ausdrücklich zu und verzichtet auf die Geltendmachung eigener abweichender Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufs- und Zahlungsbedingungen.

(3) Vertragspartner im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmen im Sinne der §§ 14, 310 Abs. 1 BGB, also jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine Bereitstellung von Softwaregini an Verbraucher ist ausgeschlossen.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner oder Software-Hersteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch Softwaregini maßgebend.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall zusammenwirken, um unwirksame Regelungen durch solche Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.

(6) Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Softwaregini zulässig. Softwaregini ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.

§2 – Vertragsgegenstand

(1) Diese Vertragsbedingungen gelten für die Nutzung der Auswahl-Plattform, wie auf der Webseite präsentiert, durch den Vertragspartner und Software-Hersteller.

(2) Der Auswahl-Plattform wird auf Basis einer webbasierten Cloud-Lösung bereitgestellt. Dem Vertragspartner und Software-Hersteller wird ermöglicht, die auf den Servern von Softwaregini bzw. eines von Softwaregini beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Cloud-Lösung über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.

(3) Gegenstand der Leistungen von Softwaregini gegenüber dem Vertragspartner ist die Bereitstellung einer Cloud-Lösung zur Identifikation von passender Software auf Basis des Anforderungsprofils des Vertragspartners. Mit der Auswahl-Plattform steht dem Vertragspartner ein Kontigent an Software-Anträgen zur Verfügung. Mit jedem Software-Antrag kann der Vertragspartner eine Marktprüfung in Zusammenarbeit mit den Software-Herstellern durchführen. Die Leistungserbringung erfolgt mithilfe der Softwaregini Cloud-Lösung. Ein Software-Antrag wird über die Softwaregini Cloud-Lösung eingereicht.

(4) Das Kontigent für Software-Anträge ist im Leistungspaket festgelegt. Sofern gem. § 1 Abs. 4 nicht abweichend vereinbart, gilt das Kontingent für die vereinbarte Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Das Kontingent erneuert sich mit Vertragsverlängerung gem. §5 Abs. 5. Das Kontingent ist nicht fortschreibbar oder rückerstattungsfähig. Leistungsansprüche für Software-Anträge, die zum Ende der Vertragslaufzeit nicht abgeschlossen sind, können nicht über die Vertragslaufzeit geltend gemacht werden.

(5) Softwaregini bietet verschiedene Leistungspakete an. Der Umfang und die konkreten Preise der Leistungspakete richten sich nach der im Angebot enthaltenen Leistungsbeschreibung für das jeweilige Paket. Die Leistungsbeschreibung des jeweils in Anspruch genommenen Leistungspakets ist Bestandteil der Vertragsbeziehung zu Softwaregini.
(6) Softwaregini bietet seine Software in verschiedenen Ausbaustufen an, der von Softwaregini fortwährend weiterentwickelt werden kann. Der Nutzungsumfang hängt von der gebuchten Leistung ab. Softwaregini ist berechtigt, einzelne Services für bestimmte Nutzungsarten nicht verfügbar zu machen oder die Nutzung einzuschränken, sofern diese von mehr als 90% der Vertragspartner nicht genutzt wird.

(7) Softwaregini stellt dem Vertragspartner und Software-Hersteller die Cloud-Lösung in ihrer jeweils aktuellen Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Website steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Cloud-Lösung, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von Softwaregini bereitgestellt. Softwaregini schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Vertragspartners oder Software-Herstellers und dem beschriebenen Übergabepunkt.

(8) Zwischen Softwaregini und dem Vertragspartner besteht Einigkeit darüber, dass ein Vertrag zwischen dem Vertragspartner und einem Software-Hersteller ein eigenständiger und separater Vertrag ist. Softwaregini ist keine Vertragspartei des Vertrages. Daher richtet sich die Gewährleistung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verträge zwischen dem Vertragspartner und Software-Hersteller sowie die weitere Haftung bezüglich aller Vorgänge oder Abläufe im Zusammenhang mit den Verträgen an den Vertragspartner. Eine Haftung vonSoftwaregini für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen aus den Verträgen ist ausgeschlossen. Der erfolgreiche Abschluss eines Vertrages zwischen dem Vertragspartner und Software-Hersteller obliegt allein dem Vertragspartner und dem Software-Hersteller. Durch den Vertrag mit Softwaregini bestehen beim Vertragspartner keine Ansprüche auf erfolgreiche Kaufabschlüsse mit Software-Herstellern.

(9) Softwaregini erstellt Angaben zu Software-Herstellern und den angebotenen Produkten und Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und prüft vorgeschlagene Änderungen im Rahmen der branchenüblichen Sorgfalt auf Rechtmäßigkeit. Softwaregini ist jedoch nicht zur Prüfung der Angaben der Software-Hersteller verpflichtet. Insbesondere leistet Softwaregini keine Rechtsberatung oder sonstige Rechtsdienstleistung.

(10) Zwischen Softwaregini und dem Software-Hersteller besteht Einigkeit darüber, dass Softwaregini eine unabhängige Plattform für die Durchführung des IT-Auswahlprozesses ist. Insbesondere schuldet Softwaregini nicht die Herbeiführung eines Vertragsabschlusses mit dem Vertragspartner zugunsten des Software-Herstellers.

§3 – Verfügbarkeit der Website und Services

(1) Softwaregini strebt eine Systemverfügbarkeit von >99,5 % für die allgemeine Verfügbarkeit des Systems an, ungeachtet geplanter Ausfallzeiten oder Probleme im Zusammenhang mit höherer Gewalt. Softwaregini weist den Vertragspartner und Software-Hersteller darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen bei der Website und ihren Services entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von Softwaregini liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von Softwaregini handeln, von Softwaregini nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Vertragspartner oder Software-Hersteller genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Nutzbarkeit der Website haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der Software haben, stellt dies keine Vertragspflichtverletzung von Softwaregini dar.

(2) Um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen, hat der Vertragspartner oder Software-Hersteller Funktionsausfälle, -störungen oder
-beeinträchtigungen der Software unverzüglich ab Kenntnisnahme und so präzise wie möglich per E-Mail an service@softwaregini.com zu melden.

(3) Softwaregini bearbeitet Störungsmeldungen, außer an Feiertagen, montags bis freitags in der Zeit zwischen 10.00 und 17.00 Uhr.

§4 – Nutzungsrechte

(1) Der Vertragspartner erhält für die Laufzeit dieses Vertrages das entgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungsrecht für die Auswahl-Plattform.

(2) Der Software-Hersteller erhält für die Laufzeit dieses Vertrages das unentgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungsrecht für die Auswahl-Plattform.

§5 – Vertragslaufzeit, Registrierung und Kündigung bei Vertragspartnern

(1) Nach Vertragsabschluss steht dem Vertragspartner das jeweils von ihm gebuchte Paket zur Verfügung. Dieses steht zeitlich unbegrenzt, jedoch unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Einstellung des Angebots, zur Verfügung.

(2) Der Vertragsabschluss erfolgt, wenn der Vertragspartner das Angebot (im folgenden „Angebot“) von Softwaregini schriftlich oder in Textform annimmt oder mittels eines von Softwaregini bereitgestellten digitalen Zahlungsprozesses abschließt. Soweit sich aus dem Angebot selbst nichts anderes ergibt, ist Softwaregini für den Zeitraum von zwei Wochen an das Angebot gebunden. Die Frist beginnt mit dem Datum der Zustellung des Angebots. In jedem Fall kommt der Vertrag mit Zahlungseingang, jedoch spätestens mit Beginn der Leistungserbringung des Angebots zustande.

(3) Nach Zustandekommen des Vertrags schaltet Softwaregini das Nutzerkonto des Vertragspartners frei, welches der Kunde mit seiner E-Mail-Adresse („Zugangsdaten“) erreichen kann. Der Vertragspartner wird über die Freischaltung seines Nutzerkontos informiert. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Vertragspartner ist für sämtliche Aktivitäten im Zusammenhang mit seinem Nutzerkonto selbst und allein verantwortlich.

(4) Soweit sich die persönlichen bzw. Firmenangaben des Vertragspartners ändern, ist der Vertragspartner selbst für deren Aktualisierung verantwortlich und muss diese Softwaregini mitteilen.

(5) Sofern im gewählten Leistungspaket nicht abweichend angegeben, bzw. gem. § 1 Abs. 4 abweichend vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate und verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn der Vertragspartner nicht mit einer Frist von 30 Tagen vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.

(6) Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt Softwaregini und dem Vertragspartner bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Vertragspartner 90 Tage mit der Zahlung der fälligen Vergütung in Verzug ist

§6 – Vertragslaufzeit, Registrierung und Kündigung bei Software-Herstellern

(1) Sobald sich der Software-Hersteller auf der Webseite https://softwaregini.com/ mit einer E-Mail-Adresse anmeldet, kommt der Nutzungsvertrag zu den hiesigen Bedingungen zustande.

(2) Ein Anspruch auf die Eröffnung eines Benutzerkontos besteht nicht. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Auf Verlangen von Softwaregini hat der Software-Hersteller Softwaregini eine Kopie seines Personalausweises zuzusenden bzw. seine Umsatzsteueridentifikationsnummer zu benennen und registerrechtliche Eintragung zu dokumentieren. Die zur Erstellung des Benutzerkontos erforderlichen Daten sind vom Software-Hersteller vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

(3) Soweit sich die persönlichen bzw. Firmenangaben des Software-Herstellers ändern, ist der Software-Hersteller selbst für deren Aktualisierung verantwortlich und muss diese Softwaregini mitteilen.

(4) Der Software-Hersteller kann den Nutzungsvertrag zu den hiesigen Bedingungen jederzeit kündigen. Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.

§7 – Preise, Zahlungsbedingungen und Änderungsvorbehalt

(1) Soweit der Vertragspartner ein kostenpflichtiges Paket wählt, ist der in der Leistungsbeschreibung genannte Betrag für die von Softwaregini zu erbringenden Dienste zu zahlen. Die Beträge der Leistungsbeschreibung verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Der Betrag ist 28 Tage nach Beginn des Abrechnungszeitraums fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Überweisung ist der Eingang auf dem Konto von Softwaregini maßgeblich.

(2) Softwaregini behält sich vor, die Preise zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit zu ändern. Der Vertragspartner wird hierüber spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit per E-Mail informiert werden.

(3) Softwaregini ist berechtigt, die einzelnen Leistungspakete inhaltlich anzupassen oder abzuändern, sofern der Inhalt des Leistungspaketes nicht grundlegend zum Nachteil des Vertragspartners geändert wird. Dieses Recht gilt insbesondere, wenn eine Abänderung oder Anpassung aus technischen oder unternehmerischen Gründen für Softwaregini erforderlich wird.

(4) Im Übrigen kann Softwaregini diese AGB während der Vertragslaufzeit ändern, wenn gesetzliche oder technische Änderungen dies erfordern. Änderungen werden dem Vertragspartner schriftlich mindestens vier Wochen im Voraus mitgeteilt. Sie werden jeweils zum angegebenen Datum wirksam und gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner den Vertrag nicht kündigt.

(5) Vertragspartner, die ein kostenpflichtiges Leistungspaket in Anspruch nehmen, dürfen gegenüber Forderungen von Softwaregini aus diesem Vertragsverhältnis weder aufrechnen noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen.

§8 – Rechte zur Datenverarbeitung, Datensicherung, Auftragsverarbeitung

(1) Softwaregini hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

(2) Der Vertragspartner und Software-Hersteller räumt Softwaregini für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von Softwaregini für den Vertragspartner und Software-Hersteller zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Nutzung der Lösung erforderlich ist. Softwaregini ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist Softwaregini ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

(3) Wenn und soweit wie der Vertragspartner und Software-Hersteller auf von Softwareginitechnisch verantworteten IT-Systemen personenbezogenen Daten oder vertrauliche Datenverarbeitet oder verarbeiten lässt, hat er seine Nutzer entsprechend zu informieren. Softwaregini stellt sämtliche Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener und vertraulicher Daten durch seine Systeme in der Datenschutzerklärung zur Verfügung: https://softwaregini.com/legal/privacy.

(4) Sofern Softwaregini für den Vertragspartner oder Software-Hersteller als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO tätig wird, gelten die Bestimmungen zur Auftragsdatenverarbeitung von Softwaregini. Die Bestimmungen gelten auch, ohne dass diese von beiden Parteien separat unterzeichnet werden, allein durch Zustandekommen eines Vertrages

§9 – Rechte und Pflichten von Softwaregini

(1) Softwaregini ist berechtigt, auf die Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner und Software-Hersteller in Veröffentlichungen, z.B. im Rahmen von Firmenprospekten oder auf der eigenen Internetseite etc. hinzuweisen. Softwaregini ist ferner berechtigt, Bild- und Textdokumentationen über die Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner und Software-Hersteller im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen.

(2) Softwaregini haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Vertragspartner oder Software-Hersteller, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte ergibt. In diesem Fall stellt der Vertragspartner oder Software-Hersteller Softwaregini auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.

(3) Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an allen von Softwaregini und/oder von Dritten im Auftrag von Softwaregini für den Vertragspartner oder Software-Hersteller erstellten Inhalte, Daten, Konzepte und Entwürfen verbleiben bei Softwaregini. Softwaregini räumt dem Vertragspartner und Software-Hersteller, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist, für die Dauer der Vertragslaufzeit an diesen Inhalten nicht ausschließliche (einfache) und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte ein.

(4) Die dem Vertragspartner oder Software-Hersteller eingeräumten Nutzungsrechte sind ohne schriftliche Zustimmung von Softwaregini nicht auf Dritte weiter übertragbar und nicht unterlizenzierbar.

(5) Von Softwaregini zur Verfügung gestellte Inhalte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Softwaregini nicht verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung oder Bearbeitung ist unzulässig. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung hat der Vertragspartner oder Software-Hersteller gegenüber Softwaregini Schadensersatz zu leisten.

§10 – Rechte und Mitwirkungspflichten des Vertragspartners und Software-Herstellers

(1) Ein wesentlicher Faktor für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen durch Softwaregini ist die Mitwirkung des Vertragspartners und Software-Herstellers. Der Vertragspartner und Software-Hersteller wird Softwaregini bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Der Vertragspartner und Software-Hersteller stellt Softwaregini insbesondere alle zur Leistungserbringung notwendigen Daten und Unterlagen kostenfrei zur Verfügung und wird Softwaregini auf Anfrage alle notwendigen Mitteilungen erteilen.

(2) Kommt der Vertragspartner oder Software-Hersteller seinen Mitwirkungspflichten nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, ist Softwaregini für diesen Zeitraum von seinen Leistungsverpflichtungen entbunden, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können.

(3) Der Vertragspartner und Software-Hersteller verpflichtet sich, die Plattform nur für den festgelegten Zweck zu nutzen. Er verpflichtet sich, die zum Vertragsabschluss erforderlichen Daten sorgfältig und nach bestem Wissen anzugeben und keine irreführenden Angaben zu machen, sowie den Dienst nicht durch missbräuchliche Inanspruchnahme zu überlasten. Der Vertragspartner und Software-Hersteller wird es unterlassen, den unberechtigten Zugriff auf Daten Dritter zu versuchen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Vertragspartner und Software-Hersteller, jegliche Passwörter und/oder Registrierungsdaten, die ihm von Softwaregini zur Registrierung zur Verfügung gestellt werden, geheim zu halten und nur solchen Personen zugänglich zu machen, die von ihm hierzu wirksam bevollmächtigt wurden.

(4) Der Software-Hersteller sichert zu, dass- er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung der Auswahl-Plattform erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf Softwaregini übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang;
- die von ihm gemachten Angaben, zur Verfügung gestellten und hochgeladenen Informationen bezogen auf sein(e) Produkt(e) der Wahrheit entsprechen, vollständig, und nicht irreführend sind;
- die von ihm gemachten Angaben, zur Verfügung gestellten und hochgeladenen Informationen bezogen auf sein(e) Produkt(e) nicht vertraulich sind und daher durch Softwaregini dauerhaft an Dritte, und insbesondere die Vertragspartner, weitergegeben, aufgezeichnet oder in anderer Weise verwerten werden dürfen;
- er die Auswahl-Plattform nicht zu wettbewerbswidrigen Zwecken verwenden wird;- er keine rechtswidrigen Inhalte hochladen wird, insbesondere keine Inhalte liefern, anbieten, hierzu Zugang verschaffen oder für Inhalte werben, die gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches oder gegen das Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz oder Waffengesetz verstoßen

§11 – Vertraulichkeit zwischen Vertragspartner und Software-Hersteller

(1) Vertragspartner und Software-Hersteller sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.

(2) Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziffer, wenn sie
• der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,
• allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden,
• der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.

(3) Die Verpflichtungen überdauern das Ende dieser Vereinbarung.

§12 – Haftung

(1) Softwaregini haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – uneingeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden (grobes Verschulden). Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Softwaregini vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden aus der der Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

(2) Für einen Schaden wegen eines Datenverlustes beim Vertragspartner oder Software-Hersteller im Rahmen der Softwaregini-Leistungen haftet Softwaregini insoweit nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Vertragspartner oder Software-Hersteller regelmäßig und anwendungsadäquat Datensicherung durchgeführt und dadurch sichergestellt hat, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(4) Soweit die Haftung von Softwaregini ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Softwaregini.

§13 – Haftung

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen in Bezug auf Softwaregini ist, wenn der VertragspartnerKaufmann, eine juristische Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Hamburg.

(3) Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten in Bezug auf Softwaregini Hamburg. Für Klagen gegen Softwaregini ist Hamburg der ausschließliche Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(4) Die Vertragssprache ist deutsch.